Grundpflege SGB XI
Grundpflege oder Direkte Pflege bezeichnet in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kindergesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Heilerziehungspflege grundlegende und gewöhnlich regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen.
Diese umfassen:
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
sowie andere nicht-medizinische Pflegetätigkeiten in Bereichen des täglichen Lebens und die Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation
Vorbeugung (Prophylaxen)