Auf Wunsch unterstützen wir unsere Patienten beratend und begleitend.
Seit 2003 unterstützt DOKA Pflegedienst Angehörige und Betreuende bei der Pflege und Betreuung von Sterbenden, Schwerstkranken, kranken und behinderten Menschen zuverlässig, professionell, herzlich und diskret. Die Entlastung Betroffener und pflegender Angehöriger ist uns ein wichtiges Anliegen, getreu unserem Motto "gemeinsam statt einsam".
Individuell: Für eine unterschiedliche Vielfalt an Problemstellungen des Alltags, oder in Ausnahmefällen, für Senioren, Angehörige, Kranke und Pflegende bieten wir spezielle umfassende Beratung an. Selbstverständlich wird jeder Patient mit seinen individuellen Bedürfnissen, Fragen und Problemen bestens beraten, betreut und gepflegt.
Ganzheitlich: Es stehen häufig eine Vielzahl an Optionen zur Auswahl. Wir besprechen mit Ihnen gerne die Alternativen und helfen Ihnen sich zu entscheiden, welche Form der Pflege, oder Unterstützung, für Sie oder Ihre Angehörigen die optimalste ist.
Ausführlich: Wir nehmen uns Zeit für unsere Patienten und Angehörigen. Sprechen Sie uns an, wenn Ihnen etwas unklar sein sollte oder Fragen offen sind!
Sie können jederzeit einen Termin in einer unserer beiden Fillialen vereinbaren. Selbstverständlich kommen wir auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.
Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig Beratungsbesuche durch Fachkräfte nachweisen. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/37.html
Pflegebedürftige Personen, die von Verwandten, Freunden oder Bekannten versorgt werden, erhalten Pflegegeld. Wenn kein ambulanter Pflegedienst an der Pflege beteiligt ist, sieht der Gesetzgeber vor, dass regelmäßig Beratungen durch Fachkräfte stattfinden.
- Pflegegrad 2 und 3: alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 und 5: alle 3 Monate
Die Kosten für diese Besuche übernimmt die Pflegekasse. Diese Verpflichtung gilt auch für Pflegegeldbezieher, die bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrages zur Finanzierung anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen.
Der Beratungsbesuch dient der Sicherstellung und Optimierung der Pflegesituation, daher ist der Nachweis regelmäßig zu erbringen.
SGB V § 37.2
Versicherte erhalten in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort, insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten, bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten für behinderte Menschen als häusliche Krankenpflege Behandlungspflege, wenn diese zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Der Anspruch nach Satz 1 besteht über die dort genannten Fälle hinaus ausnahmsweise auch für solche Versicherte in zugelassenen Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 43 des Elften Buches, die auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben. Die Satzung kann bestimmen, dass die Krankenkasse zusätzlich zur Behandlungspflege nach Satz 1 als häusliche Krankenpflege auch Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbringt. Die Satzung kann dabei Dauer und Umfang der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung nach Satz 4 bestimmen. Leistungen nach den Sätzen 4 und 5 sind nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des Elften Buches nicht zulässig. Versicherte, die nicht auf Dauer in Einrichtungen nach § 71 Abs. 2 oder 4 des Elften Buches aufgenommen sind, erhalten Leistungen nach Satz 1 und den Sätzen 4 bis 6 auch dann, wenn ihr Haushalt nicht mehr besteht und ihnen nur zur Durchführung der Behandlungspflege vorübergehender Aufenthalt in einer Einrichtung oder in einer anderen geeigneten Unterkunft zur Verfügung gestellt wird. Versicherte erhalten in stationären Einrichtungen im Sinne des § 43a des Elften Buches Leistungen nach Satz 1, wenn der Bedarf an Behandlungspflege eine ständige Überwachung und Versorgung durch eine qualifizierte Pflegefachkraft erfordert.
Behandlungspflege SGB V
Als Behandlungspflege oder seltener Spezielle Pflege werden in der Sozialgesetzgebung Tätigkeiten verstanden, die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, und der Altenpflege erbracht werden. Diese Aufgaben umfassen unter anderem
Wundversorgung
Verbandwechsel
Medikamentengabe
Blutdruck- und Blutzuckermessung und die ärztliche Assistenz
Behandlungspflege kann sowohl stationär wie auch ambulant erfolgen.
Behandlungspflege
DOKA Pflegedienst beitet Ihnen in Zusammenarbeit mit Hausärzten, Pflegediensten, Pflegestationen, Rehabilitationseinrichtungen und Krankenhäusern umfassend Pflegedienstleistungen für Senioren, pflegebedürftige Menschen und kranke Menschen in Stuttgart an.
Die ambulante Pflege umfasst Maßnahmen der Behandlungspflege wie z.B.:
- Wundpflege, Verbandwechsel
- Injektionen
- Katheterpflege
- Dekubitusversorgung und Behandlung
- Anuspraeter Versorgung
- Kontrolle von Vitalwerten:
- Blutzucker, Blutdruckmessung, Herzfrequenz, Temperatur, Körpergewicht
- Einreibungen und Wickel
- Einläufe und Klistiere
- Überwachung von Infusionen
- Künstliche Ernährung
- Spezielle Krankenbeobachtung und -überwachung
- Überwachung Medikamenteneinnahme
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Kompressionsverbände
- stützende Verbände
- ...
Die ambulante Behandlungspflege wird geleistet durch Pflegefachkräfte:
Bestimmte Krankheitsbilder oder Einschränkungen benötigen Fachwissen und eine kompetente Behandlung, welche an die entsprechende Situation individuell angepasst wird. Dieses Einfühlungsvermögen und Verständnis für Senioren und Kranke bringen wir professionell, konstant und selbstverständlich jeden Tag.
Unsere Mitarbeiter werden bei uns vom Azubi bis zur Pflegedienstleitung durchweg geschult und ausgebildet.
Fachspezifische Schulungen mit Spezialisierung in unterschiedlichen Bereichen werden durchgeführt und gefördert, wie z.B.:
- Ernährungsmanagement
- Hygienemanagement
- Qualitätsmanagement
- Wundmanagement
- ...
Das Team aus Fach- und Hilfskräften des DOKA Pflegedienstes sichert die Qualität der Pflege in Stuttgart, dass was Sie benötigen, oder wünschen. Von der medizinischen Versorgung von Senioren oder Kranken nach einem Krankenhausaufenthalt über Transporte, Körperpflege, vorbeugende Maßnahmen oder Krankenbeobachtung im Raum Stuttgart. Auch die psychologische Komponente findet bei uns stets Berücksichtigung, denn nur wer sich mitteilen kann und ein offenes Ohr findet, kann verstanden und optimal versorgt werden.
Leistungen Behandlungspflege SGB V
- Absaugen der oberen Luftwege; Bronchialtoilette
- Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes
- Blasenspülung
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Dekubitusbehandlung
- Überprüfen und Versorgen von Drainagen
- Unterstützung der Stuhlausscheidung mittels Einlauf (Klistier, Klysma), digitaler Enddarmausräumung
- Flüssigkeitsbilanzierung
- intravenöse Infusionen
- subkutane Infusionen
- Inhalationen
- subkutane und intramuskuläre Injektionen
- Instillation
- Versorgung eines suprapubischen Katheters
- Katheterisierung der Harnblase zur Ableitung des Urins
- spezielle Krankenbeobachtung
- Symptomkontrolle bei Palliativpatienten
- Legen und Wechseln einer Magensonde
- Richten und Verabreichen von Medikamenten; Durchführen der Sanierung von MRSA-Trägern mit gesicherter Diagnose
- Versorgung einer Perkutanen endoskopischen Gastrostomie (PEG)
- Psychiatrische häusliche Krankenpflege
- Stomabehandlung
- Wechseln und Pflege von Trachealkanülen
- Pflege eines zentralen Venenkatheters (ZVK)
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden oder stützenden und stabilisierenden Verbänden; Anlegen oder Abnehmen eines Kompressionsverbandes
- An- oder Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen bzw. -strumpfhosen